• Home
  • Leistungspakete Personalabrechnung
  • Rezensionen
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • T: 0650 8320021
  • Menü Menü
Alexander Pfeiffer Personalverrechnung, Niederösterreich, Österreich

Ihre verlässliche Personal­abrechnung

für Klein- und Mittelbetriebe

Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Klein- und Mittelbetriebe als Dienstleister bei der Personalabrechnung. Kontaktieren Sie mich gerne persönlich für ein kostenloses Informationsgespräch.

Mobile Mobile Jetzt anrufen 0650 8320021

Pakete für Personal­abrechnung

im Überblick

Wir haben drei Pakete für die Personalabrechnung konzipiert, die auf die meisten Unternehmen angewendet werden können. Gerne können wir gemeinsam ein Paket entwickeln, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Alle Preise verstehen sich je Dienstnehmer und Monat zuzüglich Grundtarif und gesetzlicher MwSt.
euro-piggy-weiss

14 EUR

Jeden Monat wird der gleiche Lohn oder Gehalt abgerechnet. Es gibt keine variablen Gehalts­bestandteile, keine Diäten, keine Überstunden.

Briefcase Briefcase

19 EUR

Hier kommen auch variable Bezüge zum Ansatz, die jeden Monat unterschiedlich sein können.

bricks-weiss

24 EUR

Für alle BUAK-pflichtigen Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe.

Folgende Leistungen sind inkludiert

in allen Paketen für Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Check Check
    Monatliche Abrechnung

    Sie erhalten monatlich und pünktlich Ihre Personalabrechnungsunterlagen.

  • Check Check
    Versand der Lohnzettel per E-Mail

    Auf Wunsch versenden wir die Abrechnungen passwortgeschützt direkt an Ihre Mitarbeiter per E-Mail.

  • Check Check
    Monatsauswertungen

    Buchungsbelege, Auszahlungsjournale und Bankdatenträger erhalten Sie per E-Mail; der mBGM (monatlicher Beitragsgrundlagennachweis) wird direkt an die ÖGK übermittelt.

  • Check Check
    Jahresauswertungen

    Alle erforderlichen Jahresmeldungen sind ebenfalls enthalten.

  • Check Check
    Übermittlung der Bankdatenträger

    beinhaltet Überweisungen an Mitarbeiter und Körperschaften (Gebietskrankenkasse, Finanzamt und Stadtkasse)

Was Kunden über die Zusammenarbeit mit uns sagen

Star Star Star Star Star Star Star Star Star Star

Erreich­barkeit

Mir gefällt die direkte Erreichbarkeit, die lösungsorientierte Einstellung und dass nicht jeder Handgriff extra verrechnet wird.

EPU im Bereich Service med. Geräte

Star Star Star Star Star Star Star Star Star Star

Qualität

Mich überzeugen die hohe Kompetenz, die reibungslose und termingerechte Abwicklung und das sehr gute Preis-Leistungs-Verhältnis.

KMU im Bereich Security

Star Star Star Star Star Star Star Star Star Star

Zuverlässig­keit

Ich bin begeistert von der guten Erreichbarkeit, der zeitnahen Abwicklung und dem tollen Preis-Leistungs-Verhältnis.

KMU im Elektrogroß- und -einzelhandel

35

Jahre Berufserfahrung

766

abgerechnete Mitarbeiter

197

Arbeitgeber

Bereit durch­zustarten?

Lassen Sie sich nicht von der Komplexität der Personalabrechnung aufhalten. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Beratung und machen Sie den ersten Schritt.

Mobile Mobile Jetzt anrufen 0650 8320021

Ihr Weg zur Personal­abrechnung

mit uns als Dienstleister

  • Schritt 1

    Users Users

    Erstberatung

    Wir besprechen Ihre Situation, um uns ein Bild von Ihrem Unternehmen machen zu können.
  • Schritt 2

    Docs Docs

    Angebot

    Sie erhalten ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen.
  • Schritt 3

    Doc-text Doc-text

    Auftrag

    Sie übermitteln uns Auftrag und Vollmacht und wir beantragen für Sie die Beitragskontonummer bei der ÖGK sowie die Kommunal­steuer bei der Gemeinde. Bei unterjährigem Wechsel übermitteln Sie uns sämtliche Dienstnehmer­jahres­lohnkonten für die Nacherfassung, damit wir die Jahresmeldungen korrekt für Sie übermittelt werden können.

  • Schritt 4

    Check Check

    Monatliche Abrechnung

    Sie erhalten monatlich rechtzeitig die Abrechnungsunterlagen. Wenn neue Dienstnehmer beginnen, übermitteln Sie uns VOR Dienstantritt den vollständig ausgefüllten Dienstzettel, damit die Anmeldung fristgerecht vorgenommen werden kann.
    Variable Bezüge teilen Sie uns rechtzeitig mit oder werden nachträglich entsprechend berücksichtigt.

Gut zu wissen

Infos rund um die Personalabrechnung

Generell

Dienstzettel ist Pflicht

Der Dienstzettel ist gesetzlich vorgeschrieben und muß dem Arbeitnehmer bei Beginn des Dienstverhältnisses ausgehändigt werden. Er muss bei allen Dienstverhältnissen – auch fallweise und geringfügige Beschäftigungen – ausgestellt werden. Lediglich bei Vorliegen eines Dienstvertrags, der alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile eines Dienstzettels enthält, kann auf den Dienstzettel verzichtet werden. Jeder Änderung des Dienstverhältnisses ist im Idealfall in einem neuen Dienstzettel festzuhalten. Das Fehlen eines Dienstzettels kann zu einer Verwaltungsstrafe führen.

Mindestinhalte:

  • Name und Anschrift der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Ende des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen),
  • Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin, Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren*,
  • Gewöhnlicher (oder wechselnder) Arbeitsort*,
  • Sitz des Unternehmens*,
  • Einstufung in ein generelles Schema,
  • Verwendung, kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung,
  • betragsmäßige Angabe des Grundgehaltes oder -lohnes,
  • weitere Entgeltbestandteile, wie z.B. Sonderzahlungen,
  • Grundbezug,
  • Fälligkeit des Entgelts, Art der Auszahlung des Entgelts*,
  • Urlaubsausmaß*,
  • Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit,
  • Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarungen u. dgl.,
  • Name und Anschrift der Mitarbeiter:innenvorsorgekasse,
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers,
  • Angaben zu einer Probezeitvereinbarung*,
  • gegebenenfalls Anspruch auf eine von den Arbeitgeber:innen bereitgestellte Fortbildung*.

* es genügt ein Verweis auf für das Dienstsverhältnis geltende Bestimmungen in Gesetzen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder betriebsüblich angewandte Reiserichtlinien.

Anmeldung VOR Arbeitsbeginn - Abmeldung innerhalb von 7 Tagen

Die Anmeldung von DienstnehmerInnen hat VOR Arbeitsantritt zu erfolgen. Übermitteln Sie daher den ausgefüllten Dienstzettel möglichst 48 Stunden vor Arbeitsantritt. Sollten Sie bei Arbeitsantritt noch keine Anmeldebestätigung erhalten haben, vermeiden Sie mit einer Vor-Ort-Anmeldung unnötige Zuschläge und Strafen. Die Vor-Ort-Anmeldung kann jederzeit bei der ÖGK unter 050766-1460 gemacht werden (Sie benötigen dafür lediglich Ihre Beitragskontonummer und die SVNR des anzumeldenden Dienstnehmers).
Die Abmeldung von DienstnehmerInnen hat spätestens 7 Tage nach Ende der Beschäftigung zu erfolgen. Übermitteln Sie die schriftliche Vereinbarung über die Beendigung inklusive den relevanten Informationen (Art der Beendigung (Kündigung DG, Kündigung DN, einvernehmliche Lösung, Entlassung, Austritt), Urlaub verbraucht ja/nein) möglichst innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung.

Krankenstand - Bestätigung ab dem ersten Tag

Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung eines Kassenarztes verlangen.

Der Arbeitgeber ist abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses zur Fortzahlung des Lohns/Gehalts im Krankenstand für bis zu 16 Wochen pro Jahr verpflichtet. Im ersten Jahr für 6 Wochen voll und 4 Wochen halber Bezug. Wird die Entgeltforzahlungsverpflichtung durch den Arbeitnehmer aufgrund längerer Krankheit ausgeschöpft, erhält der Arbeitnehmer einen Teil der Differenz von der Gesundheitskasse ausgeglichen.

Hat der Arbeitnehmer für mehrere Krankenstandstage keine Bestätigung vom Arzt, so liegen diese Krankenstandstage bei der ÖGK nicht auf. Der Arbeitnehmer erhält dann vom Arbeitgeber kein Geld mehr, weil die Entgeltfortzahlungsverpflichtung ausgeschöpft ist und von der ÖGK keine Zahlung, da der Arbeitnehmer nicht beim Arzt war und somit der Krankenstand der ÖGK nicht bekannt ist.

Auch für den Arbeitgeber kann die lückenlose Beibringung von Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen von Interesse sein. Arbeitgeber mit nicht mehr als 50 Mitarbeitern können für längere Krankenstände bei der AUVA einen Zuschuß zur Entgeltfortzahlung beantragen.

Steuerfreiheit von Zulagen

Für die Steuerfreiheit von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind Aufzeichnungen zu führen, aus denen die Grundlage der Zulage (z.B. überwiegende Arbeitszeit mit Gefahr) ersichtlich ist.

Beendigung des Dienstverhältnisses im Krankenstand

Auch während einem Krankenstand kann ein Dienstverhältnis beendet werden.

Im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer einvernehmlichen Lösung, bleibt jedoch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstands bzw. bis zum Ende der Entgeltfortzahlungsverpflichtung aufrecht.

Auch im Fall einer „normalen“ einvernehmlichen Lösung ist es empfehlenswert, zu vermerken und vom Arbeitnehmer bestätigen zu lassen, dass bei Unterfertigung der einvernehmlichen Lösung keine Krankheit vorliegt (Datum und Uhrzeit).

Aktuelles

2. Februar 2026

Sachbezug und Kfz

15. Januar 2026

Feiertagsarbeitsentgelt wird 2026 steuerfrei gestellt

7. Januar 2026

Steuerfreie Überstundenzuschläge ab 2026

2. Januar 2026

Pensionsversicherung für berufstätige Pensionisten

Right-thin Right-thin mehr Aktuelles
Alexander Pfeiffer Personalverrechnung, Niederösterreich, Österreich

Kontaktieren Sie mich

  • User User
    Alexander Pfeiffer, MSc

    Bilanzbuchhalter gem. BiBuG mit Spezialisierung auf Personalverrechnung inklusive BUAK

  • Mobile Mobile
    0650 8320021
  • Mail Mail
    alexander.pfeiffer@alexanderpfeiffer.at
  • Location Location
    0auf100 e.U.

    2511 Pfaffstätten
    Stiftgasse 26

© Personalverrechnung Alexander Pfeiffer, Bezirk Baden bei Wien
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten. Sie können mehr darüber erfahren, welche Cookies wir verwenden, oder sie unter deaktivieren.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

3rd Party Cookies

Diese Website verwendet Google Tag Manager, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Die Aktivierung dieses Cookies hilft uns, unsere Website zu verbessern.