Sachbezug und Kfz

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug auch zur Privatnutzung (dazu zählt unter anderem auch der Weg Wohnung-Arbeitsstätte und retour) überläßt, ist in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ein Sachbezug (geldwerter Vorteil) zu berücksichtigen, der sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Lohnsteuer erhöht. Je nach Fahrzeug kann dieser Sachbezug bis zu EUR 960,00 monatlich betragen.

In der Lohnsteuerrichtlinie 2002 Randzahl 175 ist ausgeführt, dass für Spezialfahrzeuge auch für die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte kein Sachbezug anzusetzen ist. Ein Spezialfahrzeug liegt nur dann vor, wenn sich fest verbaute Einbauten (zB Werkstatt, Regale, etc.) im Fahrzeug befinden. Leicht entfernbare Einbauten reichen für die Einstufung als Spezialfahrzeug nicht aus.

Sollten Spezialfahrzeuge auch privat genutzt werden, ist ein Sachbezug entsprechend der allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen.

Laut Richtlinie ist von einer privaten Nutzung nicht auszugehen, wenn diese durch den Arbeitgeber nachweislich untersagt wurde.