OECD zum Thema Home-Office-Betriebsstätte
Am 19.11.2025 hat die OECD ein Update zum Betriebsstättencharakter des Home-Office veröffentlicht. Demnach wird im Home-Office nur dann eine steuerliche Betriebsstätte begründet, wenn die Person mindesetens 50 % ihrer Arbeitszeit für einen Arbeitgeber im Home-Office tätig ist und ein wirtschaftlicher Grund für die Nutzung des Home-Office besteht. Darunter werden zum Beispiel das Führen von Kundengesprächen, der Betrieb eines Call-Centers oder Reparaturleistungen verstanden.
Liegt der Grund im Home-Office primär in der Kostenreduktion, wird keine ertragssteuerliche Betriebsstätte begründet.