steuerfreie Überstundenzuschläge
Ab 2027 sind wieder nur die ersten 10 Überstundenzuschläge im Monat mit maximal 50 % des Grundlohns bis insgesamt maximal EUR 120,00 steuerfrei.
Unter diese Steuerbefreiung fallen auch die KV-Mehrarbeits-Zuschläge, jedoch nicht die Teilzeit-Mehrarbeits-Zuschläge.