Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte

Wenn ein Unternehmen mehrere Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt, die Summer der Löhne/Gehälter dieser Dienstnehmer jedoch die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze (EUR 551,10 in 2026 und 2027) überschreitet, ist an die Gesundheitskasse im Rahmen der SV-Beiträge die sogenannte Dienstgeberabgabe abzuführen.

Diese Dienstgeberabgabe erhöht sich ab dem 1.1.2027 auf 23 % der Summe der Bezüge der geringfügig Beschäftigten.