Mitarbeiterprämie 2026

Auch für das Jahr 2026 ist wieder die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Mitarbeiterprämie geschaffen worden. Sie ist jedoch nur dann steuerbegünstigt möglich, wenn

  • in Kollektivvertrag vorgesehen
  • in Betriebsvereinbarung
  • oder auf Basis einzelvertraglicher Vereinbarung, wenn der KV dazu ermächtigt

Die Mitarbeiterprämie ist bis zu einer Höhe von maximal EUR 500,00 sozialversicherungspflichtig, lohnsteuerfrei und NICHT von den Lohnnebenkosten befreit. Wobei die SV-Beiträge des Dienstnehmers NICHT die laufende Lohnsteuerbemessung reduzieren – sie stellen keine Werbeausgaben dar.

Die Mitarbeiterprämie ist allen Dienstnehmern zu gewähren, wobei eine sachliche Differenzierung (z.B.: Anzahl Wochenstunden, Dienstzugehörigkeit, ..) möglich ist.