Pensionsversicherung für berufstätige Pensionisten
Mit 1.1.2026 ist der Zuschuß zur Pensionsversicherung für Pensionisten entfallen.
In den Jahren 2024 und 2025 ist der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung für berufstätige Pensionisten bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze entfallen. Dieser Abgabenvorteil war befristet und führt ab 1.1.2026 zu höheren Abzügen bei der Sozialversicherung.